ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERMIETUNG VON (E-)FAHRRADEN
Die Mietbedingungen für Fahrradunternehmen gelten für die Vermietung von (Elektro-/Back-)Fahrrädern. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BOVAG-Fahrradunternehmen wurden in Absprache mit dem Verbraucherverband und dem ANWB im Rahmen der Koordinationsgruppe Selbstregulierung (CZ) erstellt und treten am 1. Mai 2016 in Kraft. Für die vollständigen Mietbedingungen klicken Sie bitte hier.
UNTERSCHIEDLICHE BESTIMMUNGEN:
Art. 4: Die Auflösung ist nicht anwendbar und findet keine Anwendung;
Art. 14 Absätze 3 und 6: Es ist nicht erlaubt, ohne Zustimmung des Vermieters Reparaturen am Mietobjekt vorzunehmen;
WICHTIGSTE MIETBEDINGUNGEN
- Der Mieter haftet für Schäden am gemieteten Fahrrad und erstattet sowohl die Reparaturkosten als auch den notwendigen Ersatz der beschädigten Teile;
- Die Selbstbeteiligung bei Schäden oder Diebstahl beträgt maximal 150 € für ein Citybike, 300 € für ein E-Bike und 500 € für einen Urban Arrow.
- Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden und/oder Verluste so schnell wie möglich zu melden;
- Die Zahlung erfolgt vor Beginn des Mietzeitraums;
- Die vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes berechtigt Sie nicht zu einer Rückerstattung;
- Bei einer vorzeitigen Rückgabe wird der volle Mietpreis fällig;
- Wird ein Vertrag vom Mieter storniert, kann der Vermieter den vollen Mietpreis ab weniger als 48 Stunden vor dem Tag der Anmietung in Rechnung stellen;
- Der Mieter trägt die volle gesetzliche Haftung für Schäden, die er Dritten zufügt;
- Die Mietdauer ist von 09.00 bis 19.00 Uhr;
- Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad pfleglich zu behandeln:
- Der Mieter sollte das Fahrrad immer abschließen
- Der Akku sollte gemäß den Anweisungen geladen werden
- Das Mietobjekt darf nicht außerhalb der ausgewiesenen Straßen und Wege benutzt werden;
- Es ist nicht erlaubt, ohne Zustimmung des Vermieters Reparaturen am Mietobjekt vorzunehmen;
- Das Anbringen von eigenem Fahrradzubehör ist nicht erlaubt;
- Es ist nicht erlaubt, Personen auf der Rückseite eines Gepäckträgers zu befördern (ausgenommen gemietete Kindersitze);
- Die Benutzung des Fahrrads erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch das gemietete Fahrrad verursacht werden;
- Der Vermieter ist berechtigt, die Mietsache wegen angeblichen Missbrauchs zu beschlagnahmen;
Auf alle Streitigkeiten, die sich aus den Mietverträgen ergeben, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar. Außerdem sind für diese Streitigkeiten ausschließlich die niederländischen Gerichte zuständig.