ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERMIETUNG VON (E-)FAHRRADEN
Die Mietbedingungen für Fahrradunternehmen gelten für die Vermietung von (Elektro-/Back-)Fahrrädern. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BOVAG-Fahrradunternehmen wurden in Absprache mit dem Verbraucherverband und dem ANWB im Rahmen der Koordinationsgruppe Selbstregulierung (CZ) erstellt und treten am 1. Mai 2016 in Kraft. Für die vollständigen Mietbedingungen klicken Sie bitte hier.
UNTERSCHIEDLICHE BESTIMMUNGEN:
Art. 4: Die Auflösung ist nicht anwendbar und findet keine Anwendung;
Art. 14 Absätze 3 und 6: Es ist nicht erlaubt, ohne Zustimmung des Vermieters Reparaturen am Mietobjekt vorzunehmen;
WICHTIGE MIETBEDINGUNGEN
- Der Mieter haftet für Schäden am gemieteten Fahrrad und erstattet sowohl die Reparaturkosten als auch den notwendigen Ersatz der beschädigten Teile.
- Das eigene Risiko im Falle einer Beschädigung oder eines Diebstahls darf folgende Beträge nicht überschreiten:
€200,- für ein Stadtrad
€300,- für ein E-Bike
€750,- für ein Urban Arrow
- Im Falle eines Diebstahls:
Der Mieter muss in der Lage sein, den Original-Fahrradschlüssel auszuhändigen.
Der Mieter ist verpflichtet, unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und diesen Nachweis dem Vermieter vorzulegen.
Im Falle eines Diebstahls haftet der Mieter für den Zeitwert des Fahrrads;
Der Zeitwert wird anhand der Marke, des Modells, des Alters und des Zustands des Fahrrads ermittelt.
- Schäden und/oder Verluste müssen dem Vermieter so schnell wie möglich gemeldet werden.
- Die Zahlung muss vor Beginn der Mietzeit erfolgen.
- Keine Rückerstattung bei vorzeitiger Rückgabe des gemieteten Fahrrads.
- Auch bei vorzeitiger Rückgabe bleibt der volle Mietpreis bestehen.
- Bei Verlust des Fahrradschlüssels werden 15 Euro berechnet.
- Bei einer Stornierung durch den Mieter weniger als 48 Stunden vor dem Anmiettermin kann der Vermieter den vollen Mietpreis in Rechnung stellen.
- Der Mieter haftet in vollem Umfang für Schäden, die er bei der Nutzung des Fahrrads Dritten zufügt.
- Die Mietzeit geht von 09:00 bis 19:00 Uhr.
- Der Mieter muss das Fahrrad pfleglich behandeln:
Das Fahrrad muss immer abgeschlossen sein.
Der Akku muss gemäß den Anweisungen geladen werden.
- Das gemietete Fahrrad darf nur auf öffentlichen Straßen und ausgewiesenen Fahrradwegen benutzt werden.
- Reparaturen am Fahrrad dürfen nur mit Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden.
- Das Anbringen von eigenem Zubehör (z. B. Kindersitze, Taschen oder Handyhalterungen) ist nicht gestattet.
- Die Beförderung von Personen auf dem Gepäckträger ist nicht gestattet (mit Ausnahme von gemieteten Kindersitzen).
- Die Benutzung des Fahrrads erfolgt auf eigene Gefahr.
- Der Vermieter behält sich das Recht vor, das gemietete Fahrrad bei Verdacht auf Missbrauch zurückzufordern.
Auf alle Streitigkeiten, die sich aus den Mietverträgen ergeben, ist ausschließlich niederländisches Rechtanwendbar . Darüber hinaus sind ausschließlich die niederländischen Gerichte für die Entscheidung solcher Streitigkeiten zuständig.